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(Quelle: CrayssnLabs)

Webseite sichern für den Datenschutz

Bußgeld für unverschlüsselte Kontakt-Anfragen per Webseite

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das deutsche Datenschutzgesetz schrittweise verschärft wird. Wir möchten daher über ein Problem bei vielen Webseite informieren: unverschlüsselte Datenübertragung.

Im Telemediengesetz (TML §131) steht folgendes:
"Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann".

Daraus ergibt sich für Sie als Webseitenbetreiber die Pflicht, personenbezogene Daten, die z.B. bei Anfrage-Formularen oder Shop-Bestellungen anfallen, verschlüsselt zu übertragen. Dies verhindert, dass Dritte diese Inhalte ausspähen können. In der Praxis wird dazu meist die Verschlüsslung SSL/TLS eingesetzt. Dieses Verfahren ermöglicht den Aufruf der Webseite per HTTPS (je nach Browser zu erkennen an dem Schloss-Symbol oder der Bezeichnung „Sicher“ neben der URL).

Auch hier gilt der Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter." - Dennoch möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass ein Verstoß gegen das Telemediengesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt und so im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann (TMG §162). Zukünftig können daher verstärkt Webseiten abgemahnt werden, wenn auf diesen z.B. Anfrage-Formulare verwendet werden, ohne dass ein Verschlüsselungsverfahren implementiert ist.

Für diesen Fall lässt sich jedoch leicht vorsorgen, indem ein Sicherheits-Zertifikat erworben wird. Die Webseite wird dann automatisch über die verschlüsselte https-Verbindung aufgerufen und die Datenübertragung erfolgt sicher.

Bei Fragen stehen wir immer gern zur Verfügung!

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