AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die in diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebot näher bezeichnete Optimierung der Website des Kunden durch die Programmierung Nativer Apps, die Gestaltung von Webvisitenkarten oder die Erstellung anderer Webentwicklungen (im Folgenden „Webentwicklung“) durch den Anbieter.


§ 2 Projektphasen

Die Erstellung der jeweiligen Webentwicklung durch den Anbieter erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs vereinbaren die Parteien, dass die Entwicklung und Erstellung der vertragsgegenständlichen Webentwicklung in den in diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebot enthaltenen Phasen erfolgt.

Neben dieser Vereinbarung werden die Parteien ein Pflichtenheft erstellen, das ebenfalls Grundlage des bestehenden Vertragsverhältnisses sein wird.


§ 3 Konzeptphase - Beratung des Kunden

1) Der Anbieter wird den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Webentwicklung beraten und darauf aufbauend ein Konzept erarbeiten. Bei der Beratung wird der Anbieter berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Webentwicklung angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Webentwicklung insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Anbieter den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die der Anbieter von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern hat.

2) Branchenspezifische Kenntnisse werden von dem Anbieter nicht erwartet. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Webentwicklung zählen.


§ 4 Entwurfsphase - Gestalterische Leistungen, Programmierung

1) Nach Konzeptfreigabe durch den Kunden wird der Anbieter eine sog. Basisversion der Webentwicklung erstellen, bei der zunächst die Grundfunktionalitäten umgesetzt werden.

2) Insoweit verpflichtet sich der Anbieter, abhängig von dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebot die grafische Gestaltung der Webentwicklung zu erarbeiten. Dabei wird der Anbieter – soweit vom Kunden erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben oder auch – soweit vereinbart – das vom Kunden zur Verfügung gestellte Layout der Webentwicklung verwenden.

3) Der Anbieter wird für eine hohe gestalterische Qualität der Webentwicklung Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Kunden – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich der Webentwicklung, aber auch im Bereich der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.

4) Der Anbieter verpflichtet sich, abhängig von dem diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebot bei der Dynamisierung der Webentwicklung sowohl die im Einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umzusetzen. Der Anbieter wird hierbei Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechen.

5) Der Anbieter trägt Sorge, dass die grafische Gestaltung sowie die vereinbarte Funktionalität, in folgenden Webbrowsern (Mindestanforderungen) gegeben sind.

Browser
Version
Google Chrome
Ab (inkl.) Version 20
Mozilla Firefox
Ab (inkl.) Version 20
Microsoft Internet Explorer
Ab (inkl.) Version 10
Apple Safari
Ab (inkl.) Version 5

Anpassungen an Versionen unterhalb der Mindestanforderungen stellen einen Mehraufwand dar.


§ 5 Fertigstellungsphase

Nach Abnahme der Basisversion durch den Kunden erstellt der Anbieter die vollständig funktionsfähige Webentwicklung in der vertraglich vereinbarten Version.

Sofern dies im Angebot enthalten ist, wird der Anbieter zudem eine Integration Sozialer Netzwerke vornehmen.


§ 6 Inhalte

1) Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Webentwicklung einzubindenden Inhalte zur Verfügung, die für die Erstellung des Layouts der Webentwicklung notwendig sind. Für die Herstellung sämtlicher Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Webentwicklung verfolgten Zwecke eignen oder hierdurch Rechte Dritter tangiert sind, ist der Anbieter nicht verpflichtet.

2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Webentwicklung einzubindenden Bilder, Logos und sonstige Grafiken. Diese hat der Kunde in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

- Texte: Klartext; formatierter Text in PDF oder DOC

- Bilder, Grafiken (inkl. Logo): Pixelgrafik in hoher Auflösung, Vektorgrafik

- Videos: in höchstmöglicher Auflösung

Der Kunde hat dem Anbieter weiterhin folgende Informationen unverzüglich und spätestens nach Freigabe der Basisversion in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

- Metatext-Informationen: schriftlich oder per E-Mail,

- Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website: schriftlich oder per E-Mail,

- technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.): schriftlich oder per E-Mail.

3) In diesem Zusammenhang kann individuell vereinbart werden, dass der Anbieter vom Kunden gewünschte Inhalte, wie z. B. Bilder selbst aus einer ihm zur Verfügung stehenden Datenbank beschafft. Jedoch ist der Anbieter auch in einem solchen Fall nicht verpflichtet, diese auf deren Eignung für den mit der Webentwicklung verfolgten Zweck oder auf entgegenstehenden Rechte Dritter zu überprüfen.


§ 7 Abnahme

1) Nach dem jeweiligem Abschluss einer der diesem Vertrag zugrundeliegenden Erstellungsphase, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) abnehmen. Sollte seitens des Kunden innerhalb von zwei Wochen (vierzehn Tage) nach Aufforderung durch den Anbieter zur Abnahme keine Reaktion erfolgt sein, gilt das jeweilige Teilwerk als abgenommen.

2) Spätestens wenn die Webentwicklung im Ganzen fertiggestellt ist und sie den vertraglichen Anforderungen entspricht, wird der Kunde die gesamte Webentwicklung durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) abnehmen. Sollte seitens des Kunden innerhalb von einer Woche (sieben Tage) nach Aufforderung durch den Anbieter zur Abnahme keine Reaktion erfolgt sein, gilt die gesamte Webentwicklung als abgenommen.

3) Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Fristen (§ 7 Abs. 1 und 2 dieses Vertrages), auf die vorgesehene Bedeutung besonders hinzuweisen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind Gegenstand der Mängelhaftung.


§ 8 Weitere Mitwirkungspflichten

1) Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Webentwicklung verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Webentwicklung erforderlichen Informationen verpflichtet.

2) Soweit Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen oder selbst zugegen sein.

3) Sofern der Anbieter dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde dem Anbieter jeweils unverzüglich, d. h. innerhalb von drei Werktagen mitteilen.

4) Um eine vollständige und störungsfreie Darstellung der Webentwicklung auf dem jeweiligen Endgerät zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, seine Umgebung deren Entwicklungsstand anzupassen und – insbesondere den Webbrowser – stets aktuell zu halten. Dem Kunden ist bewusst, dass die für ihn erstellte Webentwicklung von seinen Kunden und Geschäftspartnern wiederum auch nur dann vollständig und störungsfrei eingesehen werden kann, wenn die betreffenden Personen auf ihrem Endgerät eine entsprechend aktuelle Umgebung - insbesondere aktualisierte Webbrowser - bereit halten.


§ 9 Mehraufwand; Änderungswünsche

1) Als Mehraufwand, der gem. § 10 Abs. 1 dieses Vertrages gesondert zu vergüten ist, gelten alle Leistungen des Anbieters, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter nach jeweiliger Abnahme der in den einzelnen Phasen zu erbringenden Leistung oder nach Abnahme der fertiggestellten Webentwicklung auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen oder eine Abnahmefiktion eingetreten ist.

2) Auch die nachträgliche Anpassung oder Änderung der Optimierung der Webentwicklung für eine andere als die vertraglich vereinbarte Webentwicklung stellen einen Mehraufwand dar, der gesondert zu vergüten ist.

3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist oder eine Abnahmefiktion eingetreten ist.


§ 10 Zahlung

1) Spätestens nach Fertigstellung der Webentwicklung wird der Anbieter dem Kunden die Pauschalvergütung in Höhe des diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebotes sowie den bis dahin angefallenen Mehraufwand nach § 9 dieses Vertrages in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach deren Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.

2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden nach jeder Abnahme oder nach Eintreten einer Abnahmefiktion eine Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach deren Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.


§ 11 Auslagen

Soweit die Parteien im Einzelfall vorab keine anderweitige Regelung treffen, ist der Anbieter lediglich berechtigt, dem Kunden Reisespesen gesondert in Rechnung zu stellen. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf gesonderten Auslagenersatz. Reisespesen wird der Anbieter in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKW erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht im Übrigen nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz des Anbieters und dem Zielort mindestens 50 km beträgt.


§ 12 Nutzungsrechte

1) Der Anbieter räumt dem Kunden nach Maßgabe des § 13 dieses Vertrages das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Webentwicklung ein. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter. Hieran kann auch eine vorherige Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit nichts ändern.

2) An geeigneten Stellen werden in die Webentwicklung Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung des Anbieters zu entfernen.


§ 13 Weiterentwicklung

Der Kunde ist berechtigt, die Webentwicklung (Templates und Module) weiterzuentwickeln. Hiervon ist nicht die der Webentwicklung zugrundeliegende Software umfasst. Die Weiterentwicklung darf jedoch nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Webentwicklung durch Dritte als eigene Webentwicklung dienen. Das Nutzungsrecht gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 dieses Vertrages wird entsprechend beschränkt. Das gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 dieses Vertrages eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden. Dem Anbieter hierdurch eventuell entstehende Schäden oder Aufwendungen hat der Kunde dem Anbieter vollumfänglich zu ersetzen.


§ 14 Fertigstellung

1) Der Termin für die Fertigstellung der Webentwicklung wird von den Parteien explizit vereinbart.

2) Der Fertigstellungstermin ist für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er wegen höherer Gewalt oder aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß den §§ 6 bis 8 dieses Vertrages.


§ 15 Gewährleistung und Haftung

1) Für Mängel der Webentwicklung haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§ 633 ff. BGB).

2) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

3) Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Webentwicklung resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

5) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.


§ 16 Kündigung

1) Dieser Vertrag kann von den Parteien bis zur Fertigstellung der Webentwicklung nur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

2) Der Anbieter ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn

- der Kunde seine Verpflichtungen gem. §§ 6 bis 8 dieses Vertrages nachhaltig verletzt;

- der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Abschlagszahlung gem. § 10 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.


§ 17 Schlussbestimmungen

1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts anwendbar.

2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Erfurt als Gerichtsstand vereinbart.

3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126 b BGB oder elektronischen Form gem. § 126 a BGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt dispositives Recht oder eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.